, Peter Betschart

Stellungnahme zum Hochwasserschutz am Lauerzersee

Die offizielle Stellungnahme der IGL zum Entscheid der Schwyzer Regierung über die Nicht-Regulierung des Lauerzersees bei Hochwassern.

** veröffentlicht im "Bote der Urschweiz" (Do 12. Mai 2022) und in der RigiPost  **


 

Als Interessengemeinschaft Lauerzersee setzen wir uns für den Erhalt des Lauerzersees ein. Nebst dem Erhalt der Natur von See und Umgebung, sind uns insbesondere der Schutz vor Hochwassern und vor der stark zunehmenden Verlandung wichtige Anliegen. Zum Entscheid des Regierungsrates zur Nicht-Regulierung des Lauerzersees bei Hochwassern nehmen wir wie folgt Stellung: Die vom Regierungsrat beschlossene Bestvariante „Objektschutz plus kleiner Ausbau Seeweren“ sehen wir als nicht zielführend für den Schutz der Anwohner vor Hochwassern an. Wir bezweifeln, dass die dafür versprochenen 15 Millionen Franken effizient eingesetzt sind. Die IGL stellt sich die Frage, ob mit den diversen kleinen Massnahmen das Ziel des Hochwasserschutzes genügend erreicht werden kann. Dass einzelne Objekte so besser geschützt würden, wird damit wohl erreicht werden können, bei der Verhinderung künftiger Strassenüberflutungen, Sperren und lästigem Ausweichverkehr durch die Dörfer sind jedoch grosse Zweifel angebracht. Die IGL ist sich aber auch bewusst, dass der Bund (Bundesamt für Umwelt, BAFU), aufgrund der sturen Anwendung der Moorschutzziele, alle anderen Massnahmen, die mit einer Regulierung einher gehen würden, kategorisch ablehnt, und diese demnach nicht umsetzbar sind. Somit werden die berechtigten Anliegen der Anwohner vollkommen ignoriert. Wir bedauern es ausserordentlich, dass durch die dogmatische Auslegung der BLN-Schutzziele zufriedenstellende Lösungen bei der Hochwasserproblematik und Seeverlandung verhindert werden.

Im Zuge der Machbarkeitsstudie des Kantons zum Hochwasserschutz am Lauerzersee wurden zwar alle Interessenvertreter (Private, Firmen, Bauern, Gemeinden, Vereine etc.) eingeladen, jedoch entschied letztendlich das Kriterium „Moorschutz“, welche Variante in Frage kam und welche nicht. Diese Dominanz des Moorschutzes mag wohl auf Grund von Bundesgesetzen nachvollziehbar sein. Sie steht aber im Gegensatz zum schweizerischen Demokratieverständnis, wonach auch die Interessen der involvierten Bevölkerung in vertretbarem Rahmen zu berücksichtigen sind. Fordern wir doch mit einer Seeregulierung nicht die Schwankungen des Seespiegels zu unterbinden, sondern die absoluten Spitzenwerte der Hochwasser zu reduzieren, welche in Anbetracht der fortschreitenden Klimaerwärmung leider immer öfter zu erwarten sind.

Der Lauerzersee gehört zu unserer schwyzerischen Landschaft und sollte so lange wie möglich für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Die stark voranschreitende Verlandung von gewissen Seeteilen, wie von Bund und Umweltschutzorganisationen in Kauf genommen, ist für die IG Lauerzersee nicht hinnehmbar. Hoffnung setzen wir in die vom Regierungsrat in Aussicht gestellte Materialentnahme in der Mündung der Steiner Aa. Die IG Lauerzersee unterstützt eine solche, da sie der Verlandung des Sees in einem gewissen Umfang entgegen wirken kann.

Sollte auch die Entnahme im Steiner Aa Delta durch Bundesgesetz und Umweltschutzorganisationen verhindert werden, wird in einigen Jahrzehnten das Steiner Becken des Lauerzersees vom restlichen Seeteil abgeschnitten werden. Der Lauerzersee würde in dem Bereich zu einer grossen Sumpf- (und nicht Moor-) Landschaft. Der See würde dadurch ein grosses Speicherbecken verlieren und sich die Hochwasserproblematik weiter verschärfen.

Von Seiten BAFU und Umweltverbänden wird immer wieder gebetsmühlenartig erwähnt, dass im Bereich des geschützten Sees nicht eingegriffen werden darf und die Natur sich selber überlassen werden muss. Wir sind jedoch der Meinung, dass das gesamte Einzugsgebiet des Sees betrachtet werden muss. So hat zum Beispiel die Verbauung von Kulturland einen starken Einfluss auf den bei Unwettern rasch ansteigenden Seepegel. Dadurch kann das Regenwasser nicht mehr im Boden versickern und fliesst stattdessen in die bereits vollen Bäche bzw. in den Lauerzersee. Da dieses Problem von Menschen verursacht wurde, sollte es durch einen effektiven Hochwasserschutz auch von Menschen gelöst werden dürfen.

Wir sind uns bewusst, dass weiteres Warten und nichts tun keine Optionen sind. Hier rächt sich, dass in den letzten Jahrzehnten von Seite Kanton nichts unternommen wurde. Trotzdem fragen wir uns, ob bei den eidgenössischen Ämtern bzw. Bundesgesetzen nicht auch Ausnahmen abzuringen wären, da der Lauerzersee wohl schweizweit einer der wenigen nicht regulierten Seen seiner Grösse ist.

Wir halten fest, dass die vom Regierungsrat ausgegebene „Bestvariante“, nicht die beste Variante im Sinne der Anwohner des Lauerzersees und seiner Besucher ist. Die IG Lauerzersee wird sich auch zukünftig für die Anliegen der Freunde des Lauerzersees einsetzen und die Arbeiten der Regierung, insbesondere die Abklärungen zur Materialentnahme im Steiner Aa Delta, aufmerksam verfolgen.

Unterzeichnet: Vorstand der IG Lauerzersee